Sonntag, 18. April 2010

Gagaismus

Dachten wir gestern noch Claus Fritzsche unterstützt die Gagas weil er ein neues Geschäftsziel verfolgt, müssen wir heute bereits unsere Meinung wieder revidieren. Claus Fritzsche verfolgt kein besonderes Geschäftskonzept. Claus Fritzsche ist so naiv.
Wenn Betriebswirte in ihrem Studium wenig über Juristerei lernen, ist dies noch verständlich. Aber wenn Betriebswirte anderen die Juristerei erklären, dabei bekräftigend die Wikipedia verlinken und dann immer noch nichts verstehen, weil der Artikel ihr Aufnahmevermögen überschreitet, gehen wir von einem Gaga aus.

So schreibt Herr Fritzsche in seinem Blog:

"Ob eine Staatsanwaltschaft in Deutschland die unter EsoWatch begangenen Rechtsverstöße als Offizialdelikt einstuft und im Auftrag des Staates Ermittlungen aufnimmt, das hängt u.a. von zwei wichtigen Faktoren ab: 1. Der Nutzung des vorhandenen Ermessensspielraums durch eine Staatsanwaltschaft. 2. Der Aktivität von EsoWatch-Geschädigten. Wer sich geschädigt fühlt, der muss Anzeige erstatten und Rechtsverstöße dokumentieren und kommunizieren. Sind die Dokumentationen qualitativ so hochwertig und überzeugend, dass sie eine Staatsanwaltschaft überzeugen und erreicht die Anzahl der Strafanzeigen ein gewisses Maß, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit drastisch, dass die EsoWatch-Rechtsverstöße als Offizialdelikt eingestuft und verfolgt werden."

Wie kann man sowas schreiben, wenn man zuvor in die Wikipedia gesehen hat und diese auch noch verlinkt? Der Sachverhalt wird dort doch deutlich und auch richtig erklärt:
Ob eine Tat ein Offizialdelikt darstellt oder nicht hängt einzig und allein von der Tat ab. So ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt und schwere Körperverletzung ein Offizialdelikt. Beleidigung ein Antragsdelikt, Mord ein Offizialdelikt. Mit dem Verweis auf den Privatklageweg hat weder das eine noch das andere etwas zu tun. Mit dem Verweis auf den Privatklageweg drückt der Staatsanwalt sein Desinteresse an Strafanträgen von Gagas aus. Wir sollten dafür Verständnis zeigen, denn neben der freundlichen Betreuung von Gagas haben Staatsanwälte in Deutschland in der Regel auch noch die Aufgabe Verbrecher vor Gerichte zu bringen.

Wir gehen davon aus, Herr Fritzsche verwechselt ein "Offizialdelikt" mit dem Begriff "öffentliches Interesse". Demzufolge sind die bisherigen Strafanträge gegen Esowatch mangels öffentlichen Interesses abgelehnt worden, was nicht wundert und von uns bereits im ersten Artikel zu diesem Thema angedeutet wurde. Es besteht nunmal kein öffentliches Interesse an Internetstreitereien, geschweige denn stuft das irgendwer als "schwere Straftat" ein - außer natürlich Herr Fritzsche und seine Gagas.

Was bleibt?

Richtig ist, man kann anonyme Seiten und deren Betreiber kaum belangen. Letztlich nutzt auch Claus Fritzsche diesen Umstand und nötigt gar Menschen, indem er Kindern und Familien Gewalt androht, bzw. zu Selbiger aufruft, falls juristische Schritte versagen. Mit solchen Gagas und deren Methoden wollen Alternativmediziner nichts zu tun haben. Alternativmediziner sind dem Rechtsstaat verbunden, bedrohen keine Kontrahenten und begehen keine Selbstjustiz. Es sind Heiler und keine Keiler. Derartiges Verhalten bleibt gewissen Sekten mit schlechter Presse vorbehalten, über deren mangelndes Interesse Herr Fritzsche mit Sicherheit nicht klagen kann.

Wie wir nun schon mehrfach betonten, können wir den Esowatch-Geschädigten nur davon abraten diesem hanebüchenen und zutiefst falschen Rechtsverständnis des Herrn Fritzsche zu folgen.
Vernünftigen rechtlichen Rat- sofern gewünscht - bekommt man bei einem Anwalt. Entsprechende Fachanwälte kann man bei den Anwaltskammern in Erfahrung bringen.


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