Freitag, 9. April 2010

BOH - Von den Verbänden veranstalteter Jahrmarkt der Eitelkeiten ohne praktischen Nährwert

Die BOH ist der untauglich gebliebene Versuch geblieben, ein Standesrecht für Heilpraktiker zu schaffen. In den Verbänden meinte man wohl, damit irgendwann zu einer Heilpraktikerkammer mit öffentlich-rechtlichem Status zu gelangen. Tiefenpsychologisch hat das wohl zwei Gründe. Zum einen ein gewisser Minderwertigkeitskomplex bei den Verbandsfunktionären, eine Gruppe zu vertreten, der eben immer noch der Stallgeruch von einer gewissen Unseriosität und der Kurpfuscherei anhaftet. Reaktion darauf, päpstlicher sein zu wollen, als der Papst. Das zweite wohl die Vorstellung, ein einheitliches Berufsbild schaffen zu können und dieses in einer Art Zunft oder Innung zusammenzuführen.

Die Leistung und die Kompetenz der Heilpraktiker hat das kleinkarierte Denken der Verbandsfunktionäre überholt. Der Heilpraktiker hat den Stallgeruch der Kurpfuscherei nicht durch die Verbandslobby abgelegt, sondern durch Leistung, Individualismus und Erfolge.

So ist auch die Berufsordnung überflüssiger als ein Kropf, weil sie von einem blassen Heilpraktiker ausgeht, der aufgrund seiner Verbandszugehörigkeit beliebig auswechselbar und ersetzbar ist. Wenn es in Artikel 27 BOH für notwendig erachtet wird, vorzuschreiben, daß der Heilpraktiker bei einer Abwesenheit für eine Vertretung sorgen soll, damit sichergestellt ist, daß die Patienten weiterbehandelt werden können. Hier winkt man mit dem Zaunpfahl die Sicherstellungspflicht der gesundheitlichen Betreuung nach dem Vorbild der Kassenärzte.

In der Tat ist es für die Art der Behandlung ziemlich gleichgültig, bei welchem Kassenarzt ein Patient aufläuft. Er wird immer nach Schema F behandelt und die Abweichungen sind minimal. Beim Heilpraktiker ist das anders, Heilpraktiker sind Individualisten. Sie existieren davon und haben überlebt, weil sie engagiert und individuell das Vertrauen ihrer Patienten erarbeitet haben. Weil sie letzte Hoffnung waren, wenn sich der Patient darauf besann, daß er ein Mensch ist und keine Nummer. Nicht, weil die Heilpraktiker besser waren oder mehr wußten als die Ärzte, sondern weil sie eben keine klonierten Behandler waren und sind.

Die BOH hat nicht die Bedeutung erlangt, die die Autoren erhofften. Sie blieb Verbandsrecht und jeder Heilpraktiker muß selbst damit klarkommen, wie ernst er diese Verbandrichtlinien nimmt. Und wie ernst er seinen Verband überhaupt nimmt. Er braucht die “Insignien” nach Artikel 20 nicht und ob er sich der “Berufsaufsicht” nach Artikel 21 unterwirft oder nicht, interessiert niemanden. Nach dem Gesetz übt das Gesundheitsamt die Berufsaufsicht des Heilpraktikers aus und wenn bei einem Verstoß gegen die BOH der Heilpraktiker ausgeschlossen wird, dann beeinflußt das nur höchst peripher seinen sozialen und beruflichen Status. Heilpraktiker können nämlich sehr gut ohne Verbände leben, Verbände aber nicht ohne ihre Heilpraktiker.

Der Stil der Berufsordnung ist typisch für die Unzulänglichkeit. Es ist der Stil von Kleingarten- oder Gewerkschaftsfunktionären mit großen Worten eine kleinkarierte Ideologie aufzubauen. Verklärte Phrasen und eine pingelige Detailregelungs-Sucht ergeben einen ungenießbaren Brei fehlender Praxis- Nähe. Eine der großen Nachteile ist außerdem, daß diese BOH auch nicht den Anforderungen juristischer Präzision entspricht. Das führt dann dazu, daß die Blamage groß ist, wenn diese Berufsordnung mal bei den Gerichten eine Rolle spielt und sich der Lächerlichkeit aussetzt, wie dies z.B. bei den BGH-Entscheidungen zu den Werbebeschränkungen peinlich zu Tage getreten ist.


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